Mehr Abfindung bei Kündigung

Holen Sie mehr Abfindung raus!

Hier erfahren Sie mehr zu Tipps, Tricks und Methoden, um Ihre Abfindung zu maximieren.
Die Ergebnisse meiner langjährigen Recherchen, zahlreichen Gespräche, Beobachtungen und persönlichen Erfahrungen zeigen Ihnen welche Methoden im Abfindungspoker zum Erfolg führen. Verlassen Sie sich keinesfalls auf Ihren Anwalt, auf den Richter oder auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts.

Denn: Wussten Sie z.B., dass Ihr Anwalt genau dann am Wenigsten verdient, wenn er am Meisten für Sie tut und Ihren Prozess für Sie gewinnt? Klingt paradox, nicht wahr? Doch tatsächlich: Nur im Falle eines Vergleichs (= gütliche Beilegung eines Rechtsstreits) kann er zusätzlich eine sogenannte Vergleichs- oder Einigungsgebühr berechnen (Nr. 1000 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wenn er den Prozess für Sie gewinnt, kann er keine extra Einigungsgebühr abrechnen.

Zusätzlich hat er auch noch mehr Arbeit für Schriftsätze etc.. Er hat also verständlicherweise kein Interesse für Sie zu gewinnen und wird Sie deshalb verständlicherweise „bearbeiten“, möglichst schnell einen Vergleich zu schließen. Sie werden weitere handfeste Gründe erfahren, warum Sie selbst dem Richter und BAG- Urteilen nicht vertrauen sollten.

Was folgt daraus? Niemand, außer Ihnen, hat ein Interesse, dass Sie vor Gericht Gerechtigkeit erfahren und eine ordentliche Abfindung kassieren. Dem Richter und den Anwälten ist es vollkommen gleich, wie hoch Ihre Abfindung sein wird. Hauptsache Ihre Klage ist wieder schnell vom Tisch.

Jährlich werden etwa 1,2 Mio Kündigungen ausgesprochen. Nach einer Statistik von Böcklerimpuls widerspricht der Betriebs- oder Personalrat in 18% (Quelle: Böcklerimpuls 19/2008) aller Kündigungen. Wenn der Betriebs- oder Personalrat der Kündigung rechtmäßig widerspricht, hat der gekündigte Arbeitnehmer bereits in erster Instanz vor einem Urteil Anspruch auf Weiterbeschäftigung und damit Lohnfortzahlung, sofern rechtzeitig Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.
Ca. 6 % aller Kündigungen, also 72.000 Kündigungen erfolgen ohne Anhörung des Betriebsrats. Damit sind diese 72.000 Kündigungen unwirksam! Denn wenn ein Betriebsrat besteht, muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung anhören. So will es das Gesetz (§102 I BetrVG). Versäumt der Arbeitgeber dies, so leidet die Kündigung an einem Verfahrensfehler und ist unwirksam.

Damit besteht schon in diesen 24% aller Fälle eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für eine gute Abfindung. Dazu kommt ein hoher Prozentsatz von Kündigungen mit fehlerhafter Betriebsratsanhörung sowie anderen Verstößen gegen das Kündigungsschutzgesetz. Der Anteil der unwirksamen Kündigungen bewegt sich vermutlich im hohen zweistelligen Prozentbereich.

Stellt sich eine Kündigung als unwirksam heraus, müssen sämtliche Gehälter nach gezahlt werden. Da ein Kündigungsschutzprozeß bereits in erster Instanz ca. 9-12 Monate dauert, ist das finanzielle Risiko des Arbeitgebers beträchtlich. Jedoch nur ca. 7,5 % aller gekündigten Arbeitnehmer erhalten überhaupt eine Abfindung (Quelle: Statista GmbH) . Für 53% derjenigen, die eine Abfindung erhalten, beträgt diese weniger als 10.000 €. (Quelle: Statista GmbH)

Sie kennen die Faustregel für die Regelabfindung: Ein halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr. 93,3% glauben mehr sei nicht drin. Das ist ein großer Irrtum.
Es gibt also auf der einen Seite einen hohen Anteil unwirksamer Kündigungen und andererseits erhalten nur ca. 7,5 % aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung und dazu noch in relativ geringer Höhe gemessen am Risiko des Arbeitgebers.

Wie ist das zu erklären? Eine hohe Abfindung für Sie ist eine Holschuld Ihrerseits- keine Bringschuld seitens des Gerichts, geschweige den Ihres Anwalts. Selbst wenn die Rechtslage eindeutig für Sie spricht und eine hohe Abfindung möglich wäre, versuchen Richter und Anwälte dennoch möglichst schnell einen Vergleich herbeizuführen, um Ihre Kündigungsschutzklage wieder vom Tisch zu bekommen. Über 70% der Kündigungsstreitigkeiten werden innerhalb der ersten 3 Monate beigelegt. (Quelle: Statistik der Arbeitsgerichte, BMAS)

Nutzen Sie die konkreten Schritt- für Schritt Anleitungen aus diesem Ebook, um Ihre Abfindung zu maximieren. Lernen Sie auch das Wissen um die Fallstricke kennen, sowie diese zu umgehen sind. Die Wirksamkeit der angewendeten Methode ist verblüffend und stellt die allgemein übliche Regelabfindung auf den Kopf.
Während es in der ersten Etappe um die Maximierung Ihrer Abfindung geht, erfahren Sie auch wertvolle Tipps und Tricks für die zweite Etappe: Die Verteidigung der Abfindung gegen den Fiskus. Die Wahl der richtigen Strategie kann hier zur vollständigen Steuerfreiheit der Abfindung führen.

Dieses Ebook bietet Ihnen wahrscheinlich die einzig verfügbaren unabhängigen Informationen, um Ihre Abfindung zu maximieren. Ich persönlich habe trotz intensiver Recherche keine vergleichbare Informationsquelle gefunden und musste die teuren Erfahrungen selbst machen.
Sie erfahren:

Welche 3 Dinge Sie sofort tun sollten, falls Ihnen Ihre Kündigung droht.
→ (ein echter Abfindungsturbo!)
Mit welchen Methoden Sie mehr Abfindung herausholen.
Wann Sie die sofortige Freistellung bei fortlaufendem Gehalt erreichen!
Unter welchen Umständen Sie eine bevorstehende Kündigung evtl. sogar noch vermeiden können und ihrem Arbeitgeber ein Schnippchen schlagen!
Was Sie beim Feilschen um Abfindung unbedingt wissen müssen, damit diese ggf. komplett steuerfrei bleibt. (bis ca. 40.000 €) oder nur sehr gering besteuert wird (z.B. 15% bei 100.000 €). Nur 1€ kann den Unterschied machen, ob Sie alles regulär versteuern müssen oder diese wenig bekannte Regelung nutzen können.
(diese Info ist allein Tausende Euros wert! Teilweise sogar von „Steuer-Experten“ falsch dargestellt.)
Auf welche BAG-Urteile Sie sich keinesfalls verlassen dürfen!
Wie Sie trotz Kündigung ein sehr gutes Zeugnis bekommen (Wenn Ihr Arbeitgeber Sie loswerden wollte, wird er mit den Zähnen knirschen!)
Sie erhalten auf über 70 Seiten, leicht verständlich geschrieben, wertvolle Tipps, Tricks und Methoden zur Maximierung Ihrer Abfindung.

Mehr Infos zum Ebook:

  • Eine konkrete Schritt- für Schritt Anleitung, um mehr Abfindung heraus zu holen. Vergessen Sie die Regelabfindung! Lesen Sie weiter unten auf dieser Seite, wie einer meiner Leser anstelle der zunächst im Gütetermin angebotenen 10.000 tatsächlich 90.000 € Abfindung erzielte.
  • Die ungeschriebenen Gesetze, die jeden Gesetzestext schlagen.
  • Was Sie beim Verhandeln der Abfindung unbedingt wissen müssen, damit diese ggf. komplett steuerfrei bleibt. (bis ca. 40.000 €) oder nur sehr gering besteuert wird (z.B. 15% bei 100.000 €). Nur 1€ kann den Unterschied machen, ob Sie alles regulär versteuern müssen oder diese wenig bekannte Regelung nutzen können. (diese Info ist allein Tausende Euros wert! Teilweise sogar von „Steuer-Experten“ falsch dargestellt.)
  • Unter welchen Umständen Sie eine bevorstehende Kündigung evtl. sogar noch vermeiden können und ihrem Arbeitgeber ein Schnippchen schlagen!
  • Welche Fallstricke Sie bei einem Aufhebungsvertrag beachten müssen.
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  • 30 Tage Geld-zurück-Garantie, damit Sie sich in aller Ruhe von der Funktionsweise meiner Methode überzeugen können.